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Aktuelles26-11-2008 Schritt für Schritt zum Energieausweis Im roten oder im grünen Bereich? „Energiefresser“ oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann. „Für Eigentümer lohnt sich der bedarfsbasierte Energieausweis als Orientierungshilfe und optimale Basis für den Einstieg in die energetische Modernisierung“, sagt Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Die dena empfiehlt vier Schritte auf dem Weg zum Energieausweis: 1. Fachmann finden: ganz einfach im INFOZENTRUM ENERGIE-BAU Einen qualifizierten Energieausweis-Aussteller finden sie hier im INFOZENTRUM ENERGIE-BAU. Qualifizierte Architekten und Energieberater sind die Spezialisten für die Ausstellung von Energieausweisen und können weiterführend Tips geben bis hin zur Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes für Ihr Gebäude. 2. Mit dem Fachmann beraten: der richtige Ausweis für mich Welcher Energieausweis eignet sich am besten für meinen Zweck: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Wie viel kostet ein Energieausweis? Wie verläuft die Erstellung eines Energieausweises? In einem persönlichen Gespräch klärt der Fachmann gemeinsam mit dem Hausbesitzer dessen Wünsche und die Vorgehensweise ab und beantwortet Fragen zum Energieausweis. Die Deutsche Energieagentur (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis. 3. Energie-Check vor Ort: vom Keller bis zum Dach Grundriss, Baupläne, Abrechnungen – vorhandene Unterlagen liefern dem Aussteller erste Hinweise zum energetischen Zustand des Gebäudes. Zum Beispiel zur Qualität der verarbeiteten Baumaterialien, zur Wärmedämmung oder zum Heizungssystem. Soll ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, müssen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Um fehlende Daten zu ergänzen und energetischen Schwachstellen besser auf die Spur zu kommen, ist es ratsam, dass der Fachmann das Haus vor Ort prüft – sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis. 4. Persönliche Übergabe: der fertige Ausweis Liegen dem Energieausweisaussteller alle notwendigen Daten vor, beginnt die Berechnung. Ist der Ausweis fertig, sollte er dem Hausbesitzer persönlich übergeben werden. So kann der Aussteller die Details erläutern und das mögliche weitere Vorgehen bei der Modernisierung direkt besprechen. Fristen: Der Energieausweis für Bestandsgebäude sind seid 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie
(Quelle: dena)
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