Energieausweis / Energieberatung

Die Heizkosten stellen den größten Anteil der Betriebskosten in privaten Haushalten dar. Ein Drit-tel des gesamten Primärenergieverbrauchs wird in Deutschland noch immer für die Raumhei-zung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Im Gegensatz zu vielen Haushaltsgeräten und Au-tos ist der Energieverbrauch von Gebäuden für den Eigentümer, bzw. den Nutzer, meist eine unbekannte Größe.
Abhilfe schafft der so genannte Energieausweis. Dabei klärt der Ausweis nicht nur über den Energie-verbrauch eines Gebäudes auf, er liefert auch wertvolle Hinweise für die Modernisierung. Nachdem dieser seit 2002 für Neubauten verpflichtend ist, wird dieser schrittweise nun auch ab 01.07.2008 für Bestandsgebäude zur Pflicht.

Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes mit der Angabe von Vergleichswerten für durchschnittliche Altbauten und moderne Neubauten. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf (bedarfsorientierter Energiepass) des Gebäudes oder aber als Energiekennwert (Verbrauchsorientierter Energiepass) auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.

Der Energieausweis ist auszustellen bzw. vorzulegen:

  • bei Errichtung, bei Änderung von Gebäuden,
  • wenn die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung für Bestandsgebäude
    eingehalten werden müssen,
  • bei Erweiterung von Gebäuden um mehr als 50%
  • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden

 

Betroffen vom Energieausweis sind alle beheizbaren Wohn- und Nichtwohngebäude.
Kleine Gebäude mit weniger als 50 m_ Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

Fristen für die Einführung des Energieausweises:

Wohngebäude
(Fertigstellung bis einschl. 1965):
Ab 1. Juli 2008

Wohngebäude (Fertigstellung ab 1966):
Ab 1. Januar 2009

Nichtwohngebäude
Ab 1. Juli 2009


(Quelle: dena)

 

 
     
Arche Ideen fürs Leben