Energieausweis / Energieberatung
Die Heizkosten stellen den größten Anteil der Betriebskosten
in privaten Haushalten dar. Ein Drit-tel des gesamten Primärenergieverbrauchs
wird in Deutschland noch immer für die Raumhei-zung und Warmwasserbereitung
aufgewendet. Im Gegensatz zu vielen Haushaltsgeräten und Au-tos
ist der Energieverbrauch von Gebäuden für den Eigentümer,
bzw. den Nutzer, meist eine unbekannte Größe.
Abhilfe schafft der so genannte Energieausweis. Dabei klärt der
Ausweis nicht nur über den Energie-verbrauch eines Gebäudes
auf, er liefert auch wertvolle Hinweise für die Modernisierung.
Nachdem dieser seit 2002 für Neubauten verpflichtend ist, wird
dieser schrittweise nun auch ab 01.07.2008 für Bestandsgebäude
zur Pflicht.
Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig
Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes mit der
Angabe von Vergleichswerten für durchschnittliche Altbauten und
moderne Neubauten. Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf
(bedarfsorientierter Energiepass) des Gebäudes oder aber als
Energiekennwert (Verbrauchsorientierter Energiepass) auf der Grundlage
des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.
Der Energieausweis ist auszustellen bzw. vorzulegen:
- bei Errichtung, bei Änderung von Gebäuden,
- wenn die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung für
Bestandsgebäude
eingehalten werden müssen,
- bei Erweiterung von Gebäuden um mehr als 50%
- bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden
Betroffen vom Energieausweis sind alle beheizbaren Wohn- und Nichtwohngebäude.
Kleine Gebäude mit weniger als 50 m_ Nutzfläche benötigen
keinen Energieausweis.
Fristen für die Einführung des Energieausweises:
Wohngebäude
(Fertigstellung bis einschl. 1965):
Ab 1. Juli 2008
Wohngebäude (Fertigstellung ab 1966):
Ab 1. Januar 2009
Nichtwohngebäude
Ab 1. Juli 2009 |

(Quelle: dena)
|